Allgemeine Geschäftsbedingungen
der otc-kri7 GmbH / AK-Spezialreinigung
Stand: 15. Juni 2026
1. Unternehmen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der:
otc-kri7 GmbH
Annagasse 6/3
A-1010 Wien
Telefon: 0699 8174 8269
E-Mail: [email protected]
Firmenbuchnummer: FN426132s
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU69192456
Kammer: Wirtschaftskammer Wien
Gewerberechtigungen:
Denkmal- Fassaden und Gebäudereinigung
Entrümpler (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes)
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern
Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
Schädlingsbekämpfung.
Nachfolgend kurz „Auftragnehmer“, „wir“ oder „AK-Spezialreinigung“ genannt.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen unseres Unternehmens gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Spezialreinigung
- Sonderreinigung
- Industriereinigung
- Tatortreinigung
- Reinigung nach Todesfall oder Leichenfund
- Messie-Reinigung
- Desinfektion
- Geruchsbeseitigung
- Ozonbehandlung
- Vernebelung mit geeigneten Wirkstoffen
- Brandreinigung
- Wasserschadensanierung
- Schimmelbeseitigung
- Raumluftreinigung
- Hohlraumdesinfektion
- Asbestreinigung
- Reinigung stark kontaminierter oder gesundheitsgefährdender Bereiche
- Entsorgung im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
3. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme,
- E-Mail-Bestätigung,
- mündliche Beauftragung,
- telefonische Beauftragung,
- Unterzeichnung eines Angebotes,
- oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
Bei Notfalleinsätzen, kurzfristigen Einsätzen oder Gefahr im Verzug kann die Beauftragung auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
4. Kostenvoranschläge und Besichtigungen
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen auf Grundlage der erhaltenen Informationen, Fotos, Besichtigungen oder Kundenangaben erstellt.
Bei Spezialreinigungen kann der tatsächliche Aufwand erst während der Arbeit vollständig erkennbar werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- Geruchsbelastung,
- Leichenflüssigkeit,
- Schimmel,
- Nikotin,
- Brandschäden,
- kontaminierten Böden,
- Messie-Wohnungen,
- Schädlingsbefall,
- verdeckten Verschmutzungen,
- Hohlräumen,
- Dämmungen,
- Estrich,
- Rigips,
- Tapeten,
- Holzbauteilen,
- Bodenaufbauten.
Stellt sich während der Leistung heraus, dass ein höherer Aufwand erforderlich ist, informieren wir den Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich. Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.
Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlicher Kostenvoranschlag bezeichnet wurde.
5. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Nicht automatisch enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Malerarbeiten,
- Verputzarbeiten,
- Rigipsarbeiten,
- Bodenlegerarbeiten,
- Elektroarbeiten,
- Installateurarbeiten,
- Tischlerarbeiten,
- Bauarbeiten,
- Abbrucharbeiten,
- Schädlingsbekämpfung,
- Laboranalysen,
- Sachverständigengutachten,
- behördliche Einreichungen,
- Sonderentsorgung,
- Gerüst,
- Hebebühne,
- Container,
- externe Fachfirmen.
Solche Leistungen können auf Wunsch organisiert oder gesondert angeboten werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass wir die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß ausführen können.
Dazu gehören insbesondere:
- freier Zugang zum Objekt,
- Übergabe notwendiger Schlüssel oder Zutrittsberechtigungen,
- Bereitstellung von Wasser und Strom, sofern erforderlich,
- Information über bekannte Gefahren,
- Information über Asbest, Schimmel, Chemikalien, Schädlingsbefall oder andere Risiken,
- Entfernung oder Sicherung wertvoller Gegenstände,
- Information über empfindliche Oberflächen,
- Information über bereits durchgeführte Vorarbeiten,
- Information über Hausordnung, Zufahrten, Liftbenutzung und Parkmöglichkeiten.
Kann die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, fehlendem Zugang, falschen Angaben oder nicht vorbereiteter Arbeitsbereiche nicht oder nur erschwert durchgeführt werden, können Wartezeiten, Zusatzaufwand und neuerliche Anfahrten verrechnet werden.
7. Besondere Hinweise bei Geruchsbeseitigung
Gerüche können tief in Materialien eindringen. Dies betrifft insbesondere:
- Tapeten,
- Farbe,
- Putz,
- Estrich,
- Holz,
- Möbel,
- Dämmstoffe,
- Rigips,
- Textilien,
- Bodenbeläge,
- Fugen,
- Hohlräume.
Wir wenden geeignete Verfahren wie Ozonbehandlung, Vernebelung, Sprühverfahren, Desinfektion, Spezialreiniger oder Geruchseliminatoren an.
Eine vollständige Geruchsbeseitigung kann nicht in jedem Fall garantiert werden, wenn geruchsbelastete Materialien im Objekt verbleiben oder verdeckte Kontaminationsquellen nicht entfernt werden. In solchen Fällen können weitere Maßnahmen notwendig sein, etwa das Entfernen von Tapeten, Böden, Rigips, Dämmstoffen oder Putzschichten.
8. Besondere Hinweise bei Desinfektion und kontaminierten Bereichen
Bei biologischen, chemischen oder stark verunreinigten Bereichen erfolgt die Reinigung nach fachlicher Einschätzung und unter Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Dazu können gehören:
- persönliche Schutzausrüstung,
- Abschottung,
- Desinfektion,
- Dekontamination,
- Spezialreinigung,
- Luftbehandlung,
- Geruchsbeseitigung,
- Entsorgung kontaminierter Gegenstände.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass kontaminierte Gegenstände unter Umständen nicht gereinigt, sondern aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen entsorgt werden müssen.
9. Entsorgung
Entsorgungsleistungen werden nach Art, Menge, Gewicht, Volumen und Entsorgungsweg gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Dies betrifft insbesondere:
- kontaminierte Möbel,
- Matratzen,
- Teppiche,
- Bodenbeläge,
- Rigips,
- Dämmmaterial,
- Hausrat,
- Sondermüll,
- gefährliche Abfälle,
- Schädlingsbefall,
- biologisch kontaminierte Gegenstände.
Der Auftraggeber bestätigt, zur Beauftragung der Entsorgung berechtigt zu sein. Für im Objekt befindliche Gegenstände, Dokumente, Wertsachen oder persönliche Unterlagen haftet der Auftraggeber für eine rechtzeitige Sicherung oder Kennzeichnung.
10. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehr, Krankheit, Materialengpässe, Gefahrensituationen, behördliche Vorgaben oder unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatzansprüchen.
Bei Notfalleinsätzen bemühen wir uns um eine möglichst rasche Reaktionszeit. Eine bestimmte Ankunftszeit ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern exklusive Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
Verrechnet werden können insbesondere:
- Arbeitszeit,
- Anfahrt,
- Einsatzpauschale,
- Material,
- Maschinen,
- Schutzmaßnahmen,
- Verbrauchsmaterial,
- Entsorgung,
- Dokumentation,
- Wartezeiten,
- Nächtigungskosten,
- Parkgebühren,
- Maut,
- Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
12. Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
Bei Einsätzen außerhalb üblicher Arbeitszeiten können Zuschläge verrechnet werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Einsätze in der Nacht,
- Wochenenden,
- Feiertage,
- kurzfristige Notfalleinsätze,
- Soforteinsätze,
- Einsätze mit besonderer Dringlichkeit.
Die Höhe ergibt sich aus Angebot, Vereinbarung oder tatsächlichem Aufwand.
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen sowie notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen.
Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Wir sind berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten.
14. Stornierung durch den Auftraggeber
Storniert der Auftraggeber einen bereits bestätigten Auftrag, können bereits entstandene Kosten verrechnet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Besichtigungskosten,
- Planung,
- Organisation,
- Materialbeschaffung,
- Personaldisposition,
- Anfahrt,
- reservierte Einsatzzeit,
- externe Kosten,
- Subunternehmerkosten.
Bei kurzfristiger Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Einsatzbeginn können bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet werden, sofern uns bereits Aufwand oder ein Verdienstentgang entstanden ist. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig ist.
15. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels eindeutiger Erklärung informieren.
Der Widerruf kann z. B. per Brief oder E-Mail erfolgen.
16. Beginn der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, so hat der Verbraucher im Falle eines Rücktritts jenen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Wurde die Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vollständig erbracht und hat der Verbraucher bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, besteht nach vollständiger Leistungserbringung kein Rücktrittsrecht mehr.
Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen uns der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ebenfalls ausgeschlossen sein.
17. Muster-Widerrufsformular
Verbraucher können folgendes Formular verwenden, sind dazu aber nicht verpflichtet:
An:
otc-kri7 GmbH
Hoher Markt 4/1
A-1010 Wien
E-Mail: siehe Impressum
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Auftrag / Leistung: ___________________________
Bestellt am: _________________________________
Name des Verbrauchers: _______________________
Adresse des Verbrauchers: ____________________
Datum: ______________________________________
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________
18. Abnahme und Mängelrüge
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung zeitnah zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort, spätestens jedoch binnen angemessener Frist, schriftlich bekanntzugeben.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel spätestens binnen 7 Tagen ab Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung gegenüber Unternehmern als ordnungsgemäß erbracht, soweit gesetzlich zulässig.
Verbraucherrechte bleiben davon unberührt.
19. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung, Nachreinigung oder eine sonstige angemessene Mängelbehebung, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Geruchsprobleme, die entstehen durch:
- unvollständige Angaben des Auftraggebers,
- nicht entfernte Kontaminationsquellen,
- verdeckte Schäden,
- spätere Wiederverunreinigung,
- Feuchtigkeit,
- Schimmelursachen, die nicht beseitigt wurden,
- bauliche Mängel,
- mangelhafte Lüftung,
- fremde Folgearbeiten,
- unsachgemäße Nutzung nach Abschluss unserer Arbeiten.
20. Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Verbrauchern gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden an nicht bekanntgegebenen, nicht gesicherten oder besonders empfindlichen Gegenständen und Oberflächen übernehmen wir keine Haftung, sofern uns kein Verschulden trifft.
21. Schlüssel und Zutritt
Werden uns Schlüssel, Chips, Codes oder sonstige Zutrittsmittel übergeben, behandeln wir diese sorgfältig.
Der Auftraggeber hat die Übergabe und Rückgabe zu ermöglichen und zu dokumentieren. Für Folgeschäden aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Zutrittsinformationen haften wir nur bei Verschulden.
22. Fotos und Dokumentation
Wir sind berechtigt, den Zustand vor, während und nach der Leistungserbringung zu dokumentieren.
Diese Dokumentation dient insbesondere:
- Beweissicherung,
- Auftragsabwicklung,
- Qualitätssicherung,
- Nachweis gegenüber Auftraggebern,
- Nachweis gegenüber Versicherungen,
- Nachweis bei Entsorgungen,
- interner Schulung, sofern keine personenbezogenen Daten erkennbar sind.
Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung, sofern Personen, Adressen, persönliche Gegenstände oder identifizierbare Merkmale erkennbar sind.
23. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, geeignete Subunternehmer oder Fachfirmen einzusetzen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sinnvoll oder erforderlich ist.
Dies betrifft insbesondere Entsorgung, Transport, Schädlingsbekämpfung, Bauleistungen, Trocknung, Gerüst, Hebebühne, Laboranalysen oder andere Spezialleistungen.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, Angeboten, Aufträgen, Rechnungen, Dokumentationen und gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf der Webseite.
25. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies rechtlich möglich ist.
26. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches befreien uns für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht.
Dazu zählen insbesondere:
- Naturereignisse,
- extreme Wetterlagen,
- behördliche Maßnahmen,
- Verkehrsbehinderungen,
- Krankheit,
- Streik,
- Materialengpässe,
- Strom- oder Wasserausfall,
- unvorhersehbare Gefahrensituationen.
27. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
28. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
29. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.